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Für Kapitalanleger und Bestandshalter

Rechner

Kapitalanleger-Rechner: Steuer, Cashflow und Rendite

Was dich eine Wohnung als Kapitalanlage wirklich kostet und welche Grenzen du beachten musst.

Wohnung als Kapitalanlage berechnen: Kaufpreis, Sanierung, Steuer und Rendite

Objekt und Sanierung

Kaufpreis
Wohnfläche
BaujahrAbschreibung 2,0 % nach Baujahr
Sanierungskostenbrutto, netto 39.983 €

Miete und Eigenkapital

Mietangabe
KaltmieteJahresmiete 16.800 €
EigenkapitalDarlehen 260.790 €
SollzinsRate 1.347 € im Monat, mit 2 % Tilgung

Die 15-Prozent-Grenze

39.985 €

von Gebäude-Anschaffungskosten in Höhe von 266.568 €, netto

Sanierung netto 39.983 €, Puffer 2 €.

voll abziehbar im Jahr der Zahlung

Knapper Puffer – die Grenze zählt drei Jahre zusammen.

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Was dabei herauskommt

Steuer im ersten Jahr

Bei 42 % Grenzsteuersatz

+20.120 €

Steuer über 20 Jahre

Summe aller Jahre

−81 €

Cashflow ab Jahr 2

Im Monat, nach Steuern, Zins und Tilgung

−14 €

Mietrendite

Netto 4,2 % auf 380.790 €

4,4 %

Eigenkapitalrendite

Ab Jahr 2, mit Tilgung. Jahr 1: 20,9 %

4,4 %

Steuer und AbschreibungSteuersatz 42 %Abschreibung 2,0 % nach BaujahrSanierung Nach der 15-Prozent-Grenze
GrenzsteuersatzDein persönlicher Satz, ohne Soli
Restnutzungsdauer0 heißt: kein Gutachten. Gutachten ergeben meist 18 bis 35 Jahre.
Behandlung der SanierungSofort abziehbar, solange die Grenze hält
Kaufnebenkosten und FinanzierungGrunderwerb 5,5 %Notar 2 %Makler 3,57 %zusammen 33.210 €Boden 20 %Tilgung 2 %Kosten 12 €/m²
GrunderwerbsteuerIn Hamburg 5,5 %
Notar und Grundbuch
Maklerprovision
Bodenanteil66.642 € von 333.210 €, nicht abschreibbar
Anfängliche Tilgung
Nicht umlagefähige KostenVerwaltung und Rücklage, 840 € im Jahr
Hochrechnung pro JahrMiete 16.800 € im JahrRate 16.169 € im Jahraufs Konto ab Jahr 2 −165 €
20 Jahre: Mieteinnahmen, Zins, Tilgung, nicht umlagefähige Kosten, steuerlicher Abzug, Steuerwirkung und der Betrag, der nach allem auf dem Konto bleibt
JahrMieteZinsTilgungKostenAbzugSteuerAufs Konto
116.800 €10.953 €5.216 €840 €52.911 €+20.120 €+19.911 €+1.659 € im Monat
216.800 €10.734 €5.435 €840 €5.331 €+44 €−165 €−14 € im Monat
316.800 €10.506 €5.663 €840 €5.331 €−52 €−261 €−22 € im Monat
416.800 €10.268 €5.901 €840 €5.331 €−151 €−360 €−30 € im Monat
516.800 €10.020 €6.149 €840 €5.331 €−256 €−465 €−39 € im Monat
616.800 €9.762 €6.407 €840 €5.331 €−364 €−573 €−48 € im Monat
716.800 €9.493 €6.676 €840 €5.331 €−477 €−686 €−57 € im Monat
816.800 €9.212 €6.957 €840 €5.331 €−595 €−804 €−67 € im Monat
916.800 €8.920 €7.249 €840 €5.331 €−718 €−927 €−77 € im Monat
1016.800 €8.616 €7.553 €840 €5.331 €−845 €−1.054 €−88 € im Monat
1116.800 €8.299 €7.870 €840 €5.331 €−979 €−1.188 €−99 € im Monat
1216.800 €7.968 €8.201 €840 €5.331 €−1.117 €−1.326 €−111 € im Monat
1316.800 €7.624 €8.545 €840 €5.331 €−1.262 €−1.471 €−123 € im Monat
1416.800 €7.265 €8.904 €840 €5.331 €−1.413 €−1.622 €−135 € im Monat
1516.800 €6.891 €9.278 €840 €5.331 €−1.570 €−1.779 €−148 € im Monat
1616.800 €6.501 €9.668 €840 €5.331 €−1.734 €−1.943 €−162 € im Monat
1716.800 €6.095 €10.074 €840 €5.331 €−1.904 €−2.113 €−176 € im Monat
1816.800 €5.672 €10.497 €840 €5.331 €−2.082 €−2.291 €−191 € im Monat
1916.800 €5.231 €10.938 €840 €5.331 €−2.267 €−2.476 €−206 € im Monat
2016.800 €4.772 €11.397 €840 €5.331 €−2.460 €−2.669 €−222 € im Monat
Summe336.000 €164.800 €158.580 €16.800 €154.207 €−81 €−4.261 €

„Kosten" sind Verwaltung und Instandhaltungsrücklage, also der Teil, den keine Nebenkostenabrechnung deckt. „Abzug" ist nur steuerlich und kostet kein Geld: Abschreibung und, im Jahr der Zahlung, die Sanierung. Die Tilgung verlässt das Konto, bleibt aber dein Vermögen – deshalb steht sie im Cashflow und nicht in der Rendite.

Objekt mit uns durchrechnen

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Die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Sie entscheidet, ob die Sanierung im ersten Jahr voll zählt oder über 50 Jahre tröpfelt.

Darunter: sofort abziehbar

Bleiben die Sanierungskosten der ersten drei Jahre netto unter 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, sind sie Erhaltungsaufwand. Sie senken im Jahr der Zahlung das zu versteuernde Einkommen in voller Höhe. Auf Antrag lassen sie sich auch gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV), was hilft, wenn der Verlust sonst größer wäre als das übrige Einkommen.

Darüber: 50 Jahre

Ein Euro über der Grenze macht den gesamten Betrag zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Dann wird er wie der Kaufpreis abgeschrieben, bei einem Baujahr ab 1925 also mit 2 Prozent im Jahr. Aus einem Abzug wird eine Rate, und die läuft ein halbes Jahrhundert.

Netto prüfen, brutto abziehen

Die Grenze vergleicht Nettobeträge, also ohne Umsatzsteuer. Abziehen darf ein privater Vermieter dagegen den Bruttobetrag, denn er zieht keine Vorsteuer. Wer beides gleichsetzt, rechnet um 19 Prozent falsch. Der Rechner oben zeigt beide Zahlen nebeneinander.

Drei Jahre, tagesgenau

Gezählt wird ab dem Übergang von Nutzen und Lasten, nicht ab dem Notartermin, und es zählen alle Maßnahmen dieser drei Jahre zusammen. Ein zweites Bad im dritten Jahr kann die Rechnung des ersten Jahres also nachträglich kippen. Die Reihenfolge der Gewerke ist damit eine Steuerfrage.

Restnutzungsdauer-Gutachten: die Abschreibung erhöhen

Die 2 Prozent im Jahr sind ein Pauschalwert, kein Naturgesetz. Wer mit einem Gutachten nachweist, dass das Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer hat, schreibt entsprechend schneller ab (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Satz ist dann der Kehrwert der Jahre.

Und die Rechtslage hat sich gedreht: Das strenge BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 ist aufgehoben, die geplanten Verschärfungen sind im November 2025 aus dem Entwurf gestrichen und im Dezember 2025 vom Bundesrat nicht übernommen worden. Nachweisen darf man seitdem mit jeder geeigneten Methode, solange sie nachvollziehbar ist. Die Beweislast bleibt bei dir.

Restnutzungsdauer und AfA-Satz

40 Jahre
2,5 %
30 Jahre
3,3 %
25 Jahre
4,0 %
20 Jahre
5,0 %

Für Bestandsgebäude vor 1990 ermitteln Gutachten typisch 18 bis 35 Jahre, bei Gründerzeit 22 bis 32. Statt 2 Prozent werden daraus schnell 3 bis 5. Im Rechner oben steht dafür ein Feld für die Jahre: Die Zahl kommt aus dem Gutachten, nicht aus einer Annahme.

Sanierung zum Festpreis, bevor du kaufst

Die Grenze lässt sich nur einhalten, wenn die Sanierungskosten vor dem Kauf bekannt sind. Eine Schätzung, die sich auf der Baustelle um 15 Prozent bewegt, entscheidet über einen fünfstelligen Steuerbetrag. Deshalb legen wir den Preis vor dem Kaufvertrag fest und halten ihn.

Wir rechnen mit dir das Objekt durch, bevor du bietest: Was die Substanz hergibt, was die Sanierung kostet, wie viel davon in die Grenze passt. Die Steuerfragen selbst gehören zu deinem Steuerberater, und mit dem sprechen wir gern direkt.

Objekt mit uns durchrechnen

Keine Steuerberatung

Dieser Rechner ist ein Überschlag und ersetzt keine Beratung. BrickUp ist Generalunternehmer und darf keine steuerliche Beratung leisten (§ 4 StBerG). Ob die Grenze in deinem Fall hält, welche Kosten dazuzählen und welcher Steuersatz greift, entscheidet dein Steuerberater anhand der Rechnungen.

Was der Rechner nicht kann

  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – beide erhöhen die Wirkung
  • Steigende Mieten, steigende Zinsen nach der Zinsbindung
  • Verkauf und die Zehnjahresfrist des § 23 EStG
  • Sonderfälle: Umsatzsteueroption, gewerblicher Grundstückshandel
  • Die Aufteilung von Kaufpreis auf Boden und Gebäude – hier eine Annahme, im Ernstfall ein Gutachten

Woher die Regeln kommen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 für die 15-Prozent-Grenze, § 7 Abs. 4 EStG für die Abschreibungssätze, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für die kürzere Nutzungsdauer, § 82b EStDV für die Verteilung, §§ 7h und 7i EStG für Sanierungsgebiet und Baudenkmal. Stand: August 2026.

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