Der Austausch einer Heizung ist für viele Eigentümer aktuell eines der wichtigsten Modernisierungsthemen. Hohe Förderquoten treffen auf neue gesetzliche Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die schrittweise Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Wer frühzeitig plant, kann Fördermittel optimal nutzen und spätere Zwänge vermeiden.
Mit der Novelle des GEG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich deutlich zu erhöhen. Kernpunkt ist die sogenannte 65‑Prozent‑Regel: Neue Heizungen sollen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Vorgabe bereits seit Anfang 2024. Im Bestand greift sie erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist das spätestens Mitte 2026 der Fall, in kleineren Kommunen meist bis 2028. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, langfristig ist jedoch klar: Spätestens ab 2045 sollen fossile Heizsysteme vollständig verschwinden.
Parallel zum GEG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert. Der Heizungstausch wird dabei über Zuschüsse der KfW gefördert. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
In Summe sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser sind maximal 30.000 Euro Investitionskosten förderfähig, was Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro bedeutet. Ergänzend können zinsgünstige Kredite beantragt werden.
Gefördert werden Heizungen, die die 65‑Prozent‑Anforderung erfüllen oder perspektivisch erfüllen können. Dazu zählen insbesondere:
Begleitmaßnahmen wie hydraulischer Abgleich und Optimierung des Heizsystems sind in der Regel verpflichtend und Voraussetzung für die Förderung.
Bis 2026 verschiebt sich der Fokus von freiwilliger Förderung hin zu stärker verbindlichen Vorgaben. Mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird klarer, welche Heizlösungen in einzelnen Quartieren langfristig sinnvoll sind – etwa Wärmenetzanschluss oder dezentrale Systeme.
Die Förderprogramme selbst gelten nach aktuellem Stand weiter. Große Fördersprünge sind nicht zu erwarten, Kürzungen einzelner Boni sind jedoch politisch nicht ausgeschlossen. Sicher ist bereits: Der Klimageschwindigkeits‑Bonus nimmt ab 2029 schrittweise ab.
Die Heizungsförderung ist attraktiv, aber komplex. Förderquoten, technische Anforderungen, kommunale Planung und mietrechtliche Aspekte greifen ineinander. Wer frühzeitig plant, kann:
Gerade in Städten mit früher Wärmeplanung lohnt sich eine individuelle Beratung, um GEG‑Vorgaben, Förderstrategie und Gebäudeeigenschaften sinnvoll zu verzahnen.