GEG & Sanierungspflicht: Was Du jetzt wirklich wissen müssen

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GEG & Sanierungspflicht: Was Du jetzt wirklich wissen müssen

Was Eigentümer jetzt wirklich wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt aktuell für viel Unsicherheit. Schlagzeilen über Sanierungszwang oder Heizungsverbote verunsichern viele Eigentümer. Doch die Realität sieht oft anders aus: Nicht jede Immobilie ist betroffen, und niemand muss "über Nacht" sanieren.

Dieser Artikel erklärt verständlich, was das GEG wirklich vorschreibt, wen es betrifft und warum energetische Sanierungen für dich als Eigentümer eine echte wirtschaftliche Chance sein können.



Was ist eigentlich das Gebäudeenergiegesetzt?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Bundesgesetz mit einem klaren Ziel: den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von Gebäuden zu senken. Es fasst frühere Regelwerke zusammen und gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.Die Vision ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2045. Dieses Ziel soll jedoch nicht durch kurzfristige Zwangsmaßnahmen, sondern schrittweise durch Übergangsfristen und attraktive Förderungen erreicht werden.


Wen betrifft das GEG?

Das Gesetz richtet sich primär an:

  • Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Käufer von Bestandsimmobilien
  • Vermieter

Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel: Betrifft Gebäude, die nach dem 1.2.2002 erbaut wurden oder bei denen nach diesem Datum ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Bestandsschutz: Eigentümer, die eine Immobilie bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben, sind von vielen Sanierungspflichten ausgenommen


Diese Sanierungspflichten gelten im Bestand

Entgegen vieler Befürchtungen schreibt das GEG keine pauschale Kernsanierung vor.
Tatsächlich gibt es nur wenige, klar definierte Pflichten für Bestandsgebäude:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke: Ist die oberste Geschossdecke nicht gedämmt und der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, muss nachgerüstet werden. Wichtig: Die Pflicht gilt bereits als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist.
  2. Austausch alter Heizkessel: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden.
    Die gute Nachricht: Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Austauschpflicht meist ausgenommen.
  3. Energieausweis: Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises Pflicht.

Mehr verlangt das Gesetz im laufenden Bestand aktuell nicht.

Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel

Kaufst du eine Bestandsimmobilie, gehen bestimmte Pflichten auf dich als neuen Eigentümer über. Aber keine Sorge: Für die Umsetzung bleibt ausreichend Zeit.Der Gesetzgeber gewährt Käufern eine Frist von zwei Jahren ab dem Grundbucheintrag, um die oben genannten Maßnahmen (Heizungstausch bei Ü30-Anlagen, Dämmung der Geschossdecke) umzusetzen. Ausnahmen: Diese gelten unter anderem für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer bereits vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt wurden, sowie oft für denkmalgeschützte Gebäude.

Das neue "Heizungsgesetzt" seit 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Regel, dass in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete gelten verzögerte Fristen abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Das musst du wissen:

  • Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen.
  • Reparaturen sind weiterhin erlaubt.
  • Die Regel greift oft erst abhängig von der kommunalen Wärmeplanung deiner Stadt.

Für viele Bestandsgebäude bedeutet das: Du hast noch mehrere Jahre Planungssicherheit, bevor Entscheidungen getroffen werden müssen.

Förderungen machen die Sanierung wirtschaftlich

Wichtig: Ab Sommer 2026 rechnet die Bundesregierung mit Förderungskürzungen um bis zu 50%. Wer die aktuelle Förderquote sichern möchte, sollte seinen Antrag bis Mai 2026 einreichen.
Betrachte das GEG nicht als Zwang, sondern als Hebel für deinen Vermögensaufbau.
Energetische Maßnahmen bieten dir konkrete Vorteile:

  1. Finanzielle Förderung Der Staat unterstützt Sanierungen massiv.Durch Basisförderung und Boni (Geschwindigkeitsbonus bis +20%, Einkommensbonus bis +30% für Haushalte <40.000€/Jahr) übernimmt der Staat oft zwischen 30% und 70% der Kosten. Das macht die Sanierung wirtschaftlich attraktiv.

  2. Wertsteigerung Energetische Maßnahmen zahlen sich langfristig aus:
  • Steigerung des Immobilienwerts
  • Verbesserung der Energieeffizienzklasse (wichtig für den Wiederverkauf).
  • Höhere Attraktivität für potenzielle Mieter durch niedrigere Nebenkosten.


Wer frühzeitig plant, kann Sanierungen strategisch umsetzen und die Fördergelder optimal ausschöpfen.

BrickUp begleiten dich durch die Sanierung

Du musst diesen Weg nicht alleine gehen. BrickUp unterstützt Eigentümer von der ersten Analyse bis zur fertigen Umsetzung.

  • Individuelle Sanierungskonzepte.
  • Maximale Ausnutzung aller Fördertöpfe.
  • Umsetzung ohne Vorabkosten für dich.

So wird aus dem Gebäudeenergiegesetz kein Risiko, sondern ein echter Werthebel für deine Immobilie.

Fazit:

Das Gebäudeenergiegesetz ist kein Grund zur Panik, sondern der Rahmen für die Zukunft des Wohnens. Wer sich jetzt informiert und klug plant, profitiert doppelt: finanziell durch Förderungen und langfristig durch Werterhalt.