Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt aktuell für viel Unsicherheit. Schlagzeilen über Sanierungszwang oder Heizungsverbote verunsichern viele Eigentümer. Doch die Realität sieht oft anders aus: Nicht jede Immobilie ist betroffen, und niemand muss "über Nacht" sanieren.
Dieser Artikel erklärt verständlich, was das GEG wirklich vorschreibt, wen es betrifft und warum energetische Sanierungen für dich als Eigentümer eine echte wirtschaftliche Chance sein können.
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Bundesgesetz mit einem klaren Ziel: den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von Gebäuden zu senken. Es fasst frühere Regelwerke zusammen und gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.Die Vision ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2045. Dieses Ziel soll jedoch nicht durch kurzfristige Zwangsmaßnahmen, sondern schrittweise durch Übergangsfristen und attraktive Förderungen erreicht werden.
Das Gesetz richtet sich primär an:
Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel: Betrifft Gebäude, die nach dem 1.2.2002 erbaut wurden oder bei denen nach diesem Datum ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Bestandsschutz: Eigentümer, die eine Immobilie bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben, sind von vielen Sanierungspflichten ausgenommen
Entgegen vieler Befürchtungen schreibt das GEG keine pauschale Kernsanierung vor.
Tatsächlich gibt es nur wenige, klar definierte Pflichten für Bestandsgebäude:
Mehr verlangt das Gesetz im laufenden Bestand aktuell nicht.
Kaufst du eine Bestandsimmobilie, gehen bestimmte Pflichten auf dich als neuen Eigentümer über. Aber keine Sorge: Für die Umsetzung bleibt ausreichend Zeit.Der Gesetzgeber gewährt Käufern eine Frist von zwei Jahren ab dem Grundbucheintrag, um die oben genannten Maßnahmen (Heizungstausch bei Ü30-Anlagen, Dämmung der Geschossdecke) umzusetzen. Ausnahmen: Diese gelten unter anderem für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer bereits vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt wurden, sowie oft für denkmalgeschützte Gebäude.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Regel, dass in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete gelten verzögerte Fristen abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Das musst du wissen:
Für viele Bestandsgebäude bedeutet das: Du hast noch mehrere Jahre Planungssicherheit, bevor Entscheidungen getroffen werden müssen.
Wichtig: Ab Sommer 2026 rechnet die Bundesregierung mit Förderungskürzungen um bis zu 50%. Wer die aktuelle Förderquote sichern möchte, sollte seinen Antrag bis Mai 2026 einreichen.
Betrachte das GEG nicht als Zwang, sondern als Hebel für deinen Vermögensaufbau.
Energetische Maßnahmen bieten dir konkrete Vorteile:
Wer frühzeitig plant, kann Sanierungen strategisch umsetzen und die Fördergelder optimal ausschöpfen.
Du musst diesen Weg nicht alleine gehen. BrickUp unterstützt Eigentümer von der ersten Analyse bis zur fertigen Umsetzung.
So wird aus dem Gebäudeenergiegesetz kein Risiko, sondern ein echter Werthebel für deine Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz ist kein Grund zur Panik, sondern der Rahmen für die Zukunft des Wohnens. Wer sich jetzt informiert und klug plant, profitiert doppelt: finanziell durch Förderungen und langfristig durch Werterhalt.