Die staatliche Förderung für Heizungstausch und energetische Sanierung wird gerade umgebaut: Am 21. Juli 2026 treten die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Bis dahin läuft eine Umstellungsphase, in der KfW und BAFA keine neuen Anträge vorbereiten. Wichtig zu wissen: Das ist kein Förderstopp – wer bereits eine „Bestätigung zum Antrag"(BzA) in der Hand hat, kann noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den alten Konditionen bei der KfW einreichen. Alle anderen starten ab dem 21. Juli unter neuen Regeln.
Was ändert sich und für wen lohnt sich die neue Förderung sogar mehr als die alte?
Die Grundstruktur der Heizungsförderung (KfW 458) bleibt: 30% Grundförderung für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss, beantragt direkt im Portal „Meine KfW". Fossile Heizungen bleiben ausgeschlossen. An drei Stellschrauben dreht die Reform aber deutlich:
1. Der Einkommensbonus wird gestaffelt. Bisher gab es pauschal 30% Bonus bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (zvE). Künftig gilt:
2. Neu: der Familienzuschlag. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das förderrelevante Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert. Damit rutschen viele Familien eine Bonusstufe höher.
3. Der maximale Fördersatz steigt auf 80 %, allerdings nur für die niedrigste Einkommensgruppe. Für alle anderen bleibt es bei maximal 70 %.
Die Kehrseite: Die förderfähigen Kosten sinken beim Einfamilienhaus von 30.000 auf 28.000 Euro (ab dem 1. Februar 2027 jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro). Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch alter Öl- und Gasheizungen fällt von 20 auf 16 % und sinkt danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 ausläuft. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 Euro) und der 5-%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfallen zum 21.07.2026.
Ab dem 1. Quartal 2027 kommt zudem ein Wertschöpfungsbonus: Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt werden, sinkt die Grundförderung auf 15 %, in der EU gefertigte Geräte erhalten die 15 Prozentpunkte als Bonus zurück und bleiben bei 30 %. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte künftig also auch auf den Produktionsstandort achten.
Das bedeutet: Wer den Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit jedem Halbjahr Wartezeit schlechter.
Familie Krüger (zwei Kinder, 38.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, förderfähige Kosten: 28.000 Euro.
Zum Vergleich: Nach alter Regelung wären maximal 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro) möglich gewesen. Für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen ist die neue Förderung also sogar besser. Für Gutverdiener ohne Einkommensbonus sinkt der Höchstzuschuss dagegen von 15.000 auf 12.880 Euro.
Die Finanzierungslücke schließt weiterhin der Ergänzungskredit (KfW 358/359): bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, mit Zinsvorteil bei bis zu 90.000 Euro Haushaltseinkommen. Er bleibt von der Reform unangetastet.
Auch der Wohngebäude-Kredit (KfW 261) wird im zweiten Halbjahr 2026 umgebaut:
Der Kurs der Reform: weg von der Breitenförderung, hin zum „Worst first"-Prinzip - am meisten Förderung bekommt, wer die energetisch schlechtesten Häuser anpackt.
Ja. Das Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (KfW 308) ist nicht Teil der BEG-Reform und läuft unverändert weiter: zinsgünstige Kredite von 100.000 bis 150.000 Euro für Familien mit Kind (Einkommensgrenze 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind), die eine Immobilie der Energieklasse F, G oder H kaufen und innerhalb von 4,5 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 85 EE sanieren.
Gerade in Kombination wird es interessant: Kauf über das Programm 308, Komplettsanierung über den Wohngebäude-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss - oder schrittweise Sanierung mit Heizungszuschuss 458 plus Ergänzungskredit. Für ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus kommen so schnell über 250.000 Euro Fördervolumen plus Zuschüsse zusammen.
Ich habe schon eine Förderzusage – gilt sie noch?
Ja. Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen und werden zu den alten Bedingungen ausgezahlt.
Ich habe eine BzA, aber noch keinen Antrag gestellt – was tun?
Schnell sein: Bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr, kann bei der KfW noch zu den alten Konditionen eingereicht werden. Danach gilt die BzA zwar weiter (sechs Monate ab Ausstellung), aber nur noch zu den neuen Bedingungen.
Lohnt es sich, auf die neuen Regeln zu warten?
Für Haushalte bis 30.000 Euro zvE und Familien bis 50.000 Euro zvE: ja, der Zuschuss steigt. Für höhere Einkommen: nein, förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab jetzt halbjährlich.
Wird die Förderung gestrichen, wenn das Geld ausgeht?
Die Förderung steht wie bisher unter Haushaltsvorbehalt. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist die BEG derzeit auskömmlich finanziert.
Die Reform macht die Förderung sozialer, aber insgesamt knapper - und sie belohnt Tempo. Wer eine Bestandsimmobilie kaufen oder sanieren will, sollte jetzt rechnen: Für viele Familien war der Zeitpunkt nie besser, für Besserverdiener tickt die Uhr mit jeder Degressionsstufe.
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Stand: 13. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der Bestätigung durch die finale Förderrichtlinie; maßgeblich sind die Richtlinien und Merkblätter von KfW, BAFA und BMWE. Förderung unter Haushaltsvorbehalt.